Leistungen - Ingenieurbüro San José GmbH

Das Ingenieurbüro San José - Ihr Partner im Brandschutz!

Unser Team besteht aus Sachverständigen, Brandschutzingenieure und Bauingenieure, die Ihnen bei allen Belangen rund um den Brandschutz beratend zur Seite stehen.

Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise im Rahmen der Bauvorlage. Wir führen behördlich angeordnete Brandverhütungsschauen durch, erstellen Gefährdungsbeurteilungen und unterstützen Sie bei der Durchführung und Umsetzung aller betrieblicher Brandschutzmaßnahmen. Im Rahmen der Bauausführung stehen wir Ihnen auch als Fachbauleiter im Brandschutz zur Verfügung.


Näheres zu unseren Leistungen finden sie hier:

Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden unter Berücksichtigung der materiellen und formellen baurechtlichen Schutzziele der jeweiligen Bundesländer erstellt. Demnach sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden [vgl. § 3 Abs. 1 MBO].

Die Komplexität und die Größe der heutigen Bauwerke nimmt immer mehr zu. Umso wichtiger ist es dabei, ganzheitlich alle brandschutztechnischen Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzziele resultierend aus dem Baurecht schlüssig und nachvollziehbar in einem Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis darzustellen.

Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen orientieren wir uns generell an die Leistungsbilder 1 bis 4 AHO Nr. 17 „Brandschutz“. In den Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen erfolgt die Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen und die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.

Im Rahmen der Bauvorlage kann die genehmigende Baurechtsbehörde die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes bzw. Brandschutznachweises vom Bauherrn fordern.

Neben der Erstellung von Brandschutzkonzepten für Neubauten haben wir uns auf die Bewertung von Bestandsbauten spezialisiert. Immer häufiger werden bauliche Anlagen innerhalb ihres Lebenszyklus mehrfach umgenutzt. Die Denkmalpflege spielt hierbei eine übergeordnete Rolle. Unseren Brandschutzexperten gelingt es auch hierfür ganzheitliche Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise zu erstellen, welche sowohl ein ausreichendes baurechtliches Schutzniveau bieten als auch mit dem Denkmalschutz in Einklang sind.

Eine wichtige Rolle bei bereits bestehenden Gebäuden spielst selbstverständlich auch der formelle und materielle Bestandsschutz einer baulichen Anlage. Unsere Brandschutzexperten bringen aufgrund ihrer Vorkenntnisse als Bauingenieure auch ein fundiertes Fachwissen im Baurecht und in der Bewertung von Bausubstanzen mit, sodass auch der Bestandsschutz bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen ausreichend berücksichtigt werden kann.

Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen stehen folgende Fragen im Vordergrund unserer Arbeit:

  • Wird das baurechtliche Schutzniveau erreicht?
  • Sind die Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar oder gibt es alternativen?

Brandschutzkonzepte sind immer nur dann gut, wenn sie auch umsetzbar sind! Unsere Experten bringen die nötige Kompetenz aus der Bauausführung im Brandschutz mit um bereits in der Konzeptphase die Aspekte der Umsetzung zu berücksichtigen.

Überzeugen Sie sich selbst! Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes oder Brandschutznachweises an!


Brandschutzgutachten/brandschutztechnische Stellungnahmen

Während Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise eine ganzheitliche Bewertung der brandschutztechnischen Aspekte vorsehen, widmen sich Brandschutzgutachten oder brandschutztechnische Stellungnahmen oft nur einer bestimmten Problemstellung im Bereich des Brandschutzes.

Oft werden gerade bei Bestandsbauten bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen oder Gefahrenverhütungsschauen konkrete Gefahren aufgedeckt, welche den Brandschutz tangieren. Beispiele hierfür sind

  • Beeinträchtigungen der Flucht- und Rettungswege,
  • Fehlende oder unzureichende Sicherstellung des 2. Rettungsweges,
  • Verwendung von unzulässigen Baustoffen und Bauprodukten in Flucht- und Rettungswegen,
  • Unzureichende oder fehlende Rauch- und Wärmeableitung,
  • Überprüfung von Fassadendämmsystemen beim Hochhäusern und anderen Sonderbauten,
  • Mangelhafte oder fehlende Löschwasserversorgung,
  • Anzweiflung der anlagentechnischen Brandschutzkomponenten
  • Und vieles mehr….

Gerne greifen wir die Problemstellung auf, führen bei Ihnen vor Ort eine Bestandsanalyse durch und bewerten diese nach den baurechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beseitigung der Mängel.

Überzeugen Sie sich selbst! Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Erstellung eines Brandschutzgutachtens bzw. einer brandschutztechnischen Stellungnahme an!


Machbarkeitsstudie im Brandschutz/Bestandsbewertung im Brandschutz

Vor der Umsetzung eines Bauvorhabens stellt sich oft die Frage ob das Projekt unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben oder unter der Anwendung komplexer Ingenieurmethoden überhaupt realisierbar ist.

Auch beim Kauf und einer bevorstehenden Umnutzung einer Bestandsimmobilie ist oft fragwürdig, ob sich die gewünschte Umgestaltung überhaupt umsetzen lässt und ob die finanziellen Aufwendungen hierfür in Relation stehen.

Vor dem Start oder dem Kauf stehen Ihnen unsere Brandschutzexperten gerne beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Machbarkeit Ihres Vorhabens. Um den Brandschutz müssen Sie sich dann beim Gang zur Baurechtsbehörde keine Gedanken mehr machen.


Wiederkehrende Prüfungen

Zu den wiederkehrenden Prüfungen gehörten die Brandverhütungsschau, das Brandschutzaudit und Gefährdungsbeurteilungen:

Brandverhütungsschau

Bei einer Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind [vgl. VwV Brandschutzprüfung].

Die Brandverhütungsschau ist in Baden-Württemberg eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige herangezogen werden die diese im Auftrag der Baurechtsbehörde durchführen.

Unsere Brandschutzexperten verfügen über die entsprechenden Listeneintragungen und Qualifikationen und sind daher nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau als Sachverständiger für Brandschutz anerkannt.

Generell arbeiten unsere Mitarbeiter stets lösungsorientiert und nicht problemorientiert; wir helfen Ihnen nicht nur die konkrete Gefahr in Ihrer baulichen Anlage festzustellen, sondern liefern Ihnen auch die erforderlichen Lösungsansätze zur Verhinderung der Gefahr.

Brandschutzaudit

Wenn Gebäude in die Jahre kommen, Betriebe sich weiterentwickeln, muss der Brandschutz überprüft und ggf. angepasst werden. Dabei nehmen wir Ihr Unternehmen unter die Lupe und unterbreiten Ihnen Vorschläge für die Reduzierung von Brandschutzrisiken. Nach den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich die Arbeitsstätten instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Dies betrifft selbstverständlich auch die Belange des Brandschutzes.

Gefährdungsbeurteilungen

Anforderungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich für Betreiber und Arbeitgeber unter anderem aus den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (u. a. TRGS 400, TRGS 800) sehen speziell im Bereich des Brandschutzes Gefährdungsbeurteilungen vor. Der Arbeitgeber hat hiernach die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen vor Brand- und Explosionsgefährdungen erforderlich sind.


Ingenieurmethoden im Brandschutz

Für die risikogerechte und wirtschaftliche brandschutztechnische Konzipierung von Sonder- und Bestandsbauten werden aufgrund der Komplexität zunehmend Ingenieurmethoden eingesetzt.

Prinzipiell lässt der Gesetzgeber diese Vorgehensweise zu, sofern auf gleicher Weise die baurechtlichen Schutzziele nachgewiesen werden können.

Unter der Anwendung komplexer Simulationssoftware oder unter Verwendung einfacher Rechenverfahren gelingt unseren Brandschutzexperten der gleichwertige Nachweis mit Ingenieurmethoden.

Dies gelingt uns durch Nachweise in folgenden Themengebieten:

  • Entfluchtung aus baulichen Anlagen oder einzelnen Räumen im Brandfall,
  • Entrauchungssimulationen für komplexe Sonderbauten und
  • Heißbemessung von Tragwerkkonstruktionen in Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern.

Während der Bauphase

Fachbauleitung und Objektüberwachung im Brandschutz

Neben den konzeptionellen Vorgaben im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes ist heutzutage mindestens genauso wichtig, die Vorgaben im Rahmen der Ausführung zu Überwachung. Hierzu bietet sich Objektüberwachung bzw. die Fachbauleitung für Brandschutz an.

Wir stehen Ihnen nach Fertigstellung des Brandschutzkonzeptes auch für die Umsetzung des Brandschutzes gerne beratend zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie aufgrund unserer Expertise als Bauleiter und Bauingenieure die Fachbauleitung Brandschutz und sorgen dafür, dass die materiellen und formellen Vorgaben auch bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Das Leistungsbild der Fachbauleitung im Brandschutz ist sehr individuell und kann im Einzelfall von der prinzipiellen Übereinstimmung, bis zur systematisch-stichprobenartigen Kontrolle bis hin zur baubegleitenden Qualitätssicherung reichen.

Eins ist uns wichtig: Zwischen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes und der baugleitenden Maßnahmen gibt es keine Projektübergabe an einen neuen Kollegen. Vom Anfang bis zum Ende wird Sie der gleiche Ansprechpartner aus unserem Hause betreuen und begleiten.

Begleitung und Durchführung von Bauabnahmen

Am Ende des Bauzyklus steht die Abnahme durch einen zuständigen Bausachverständigen an. Aufgrund unserer Expertise können wir Sie im Brandschutz hierbei unterstützen.

In Abhängigkeit der Komplexität der baulichen Anlage wird durch die zuständige Baurechtsbehörde bereits im Rahmen der Baugenehmigung am Ende des Baus die Abnahme durch einen Brandschutzsachverständigen gefordert. Hier macht es Sinn bereits im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. So können wir bereits vor der Bauabnahme sicherstellen, dass alle erforderlichen Nachweise durch die einzelnen Fachunternehmer vorliegen.

Zur Erfüllung der baurechtlichen Vorgaben hat der Bauherr die erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten bereitzuhalten [vgl. § 53 MBO].

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der geforderten Dokumentation.

Betrieblicher Brandschutz

  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095/2007-05
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601/2010-12
  • Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096
  • Erstellung von Alarm- und Evakuierungsplänen
  • Brandschutzbeauftragter
  • Betriebsinterne Schulungen und Fortbildungen

 

Zögern Sie nicht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!